Für den Austausch gegen eine klimafreundliche Heizung im bestehenden Wohngebäude. Das ist die solide Basis jeder Förderung.
Wir machen aus einem komplizierten Förderthema einen klaren Weg. Sie bekommen bei uns nicht nur die neue Anlage, sondern auf Wunsch auch die komplette Begleitung von der ersten Einschätzung bis zum sauberen KfW-Antrag.
Beispiel aus der Praxis
Bei 30.000 € förderfähigen Kosten ergibt der maximale Fördersatz von 70 % einen möglichen Zuschuss von 21.000 €.
Typische Förder- und Heiztechnik-Partner
Für Privatpersonen im bestehenden Wohngebäude setzt sich die Heizungsförderung aus einer Grundförderung und möglichen Bonusbausteinen zusammen. Der gesamte Fördersatz ist bei 70 % gedeckelt.
Für den Austausch gegen eine klimafreundliche Heizung im bestehenden Wohngebäude. Das ist die solide Basis jeder Förderung.
Wenn selbstnutzende Eigentümer eine alte fossile Heizung austauschen. Dieser Bonus gilt in voller Höhe noch bis Ende 2028.
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 €.
Für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen, wenn natürliche Kältemittel oder Wärmequellen wie Erdreich, Wasser oder Abwasser genutzt werden.
Der Rechner ist bewusst einfach gehalten und richtet sich an die typische Konstellation: Privatperson, bestehendes Wohngebäude, erste Wohneinheit. Er zeigt eine realistische Erstschätzung, ersetzt aber keine verbindliche Förderprüfung.
Hinweis: Der Rechner berücksichtigt bei Privatpersonen die KfW-Heizungsförderung 458 mit maximal 30.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit und den aktuellen Förderdeckel von 70 %. Für Unternehmen oder Vermieter zeigt er den allgemeinen Maximalsatz von 35 % an.
Für die erste Wohneinheit werden bei der Zuschussberechnung maximal 30.000 € förderfähige Kosten angesetzt. Darüber hinausgehende Kosten sind möglich, werden aber in der Erstberechnung nicht zusätzlich bezuschusst.
Auch wenn sich Grundförderung und Boni rechnerisch auf mehr summieren, ist der Zuschuss für Privatpersonen bei 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
Für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren in Wohn- oder Nichtwohngebäuden liegt der Zuschuss aktuell bei bis zu 35 % der förderfähigen Kosten.
Kein Formular-Dschungel, keine halben Antworten. Wir führen Sie strukturiert durch den Prozess und sorgen dafür, dass Technik und Antrag zusammenpassen.
Wir prüfen Ihr Gebäude, den Bestand und die technisch sinnvolle Lösung. So sehen Sie früh, was förderfähig und wirtschaftlich ist.
Sie erhalten ein klares Angebot und die Angaben, die für die Bestätigung zum Antrag benötigt werden. Genau hier trennt sich gute Planung von teuren Fehlern.
Erst wenn die Unterlagen sauber stehen, wird der Förderantrag vorbereitet. So vermeiden wir den typischen Fehler, zu früh zu starten.
Nach Zusage setzen wir die Anlage um und kümmern uns darum, dass die technischen Nachweise zum Förderweg passen.
Förderung scheitert selten an einem einzigen großen Fehler. Meist sind es kleine Punkte in der Reihenfolge oder bei den Unterlagen. Genau diese Punkte halten wir für Sie im Blick.
Wir übersetzen Förderrichtlinien in echte Entscheidungen: Was lohnt sich, was passt, was bringt Ihnen wirklich Zuschuss.
Die beste Förderung nützt wenig, wenn die geplante Anlage später nicht sauber zum Antrag passt. Wir denken beides zusammen.
Sie sprechen nicht mit einem anonymen Förderportal, sondern mit einem Betrieb aus der Region, der Ihre Maßnahme auch umsetzt.
Kurz, klar und ohne Behördendeutsch. Für die verbindliche Prüfung schauen wir uns Ihr Gebäude und Ihre Ausgangslage im Detail an.
Privatpersonen für bestehende Wohngebäude über das KfW-Programm 458. Unternehmen, Vermieter und andere Investoren nutzen die dafür vorgesehenen Programme mit aktuell bis zu 35 % Zuschuss.
Gefördert werden klimafreundliche Heizungen, zum Beispiel Wärmepumpen oder bestimmte Anschlüsse an Wärme- oder Gebäudenetze. Welche Boni greifen, hängt von der konkreten Technik ab.
Das hängt vom Programm und vom Antragszeitpunkt ab. Entscheidend ist: Die Unterlagen müssen vor dem förderrelevanten Start sauber vorbereitet sein.
Für dieselbe Maßnahme gilt: keine doppelte Förderung aus mehreren Bundesprogrammen. Welche Kombinationen in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll sind, prüfen wir mit Ihnen im Detail.
Stand der Förderlogik auf dieser Seite: April 2026. Förderprogramme und technische Anforderungen können sich ändern. Für die verbindliche Aussage prüfen wir Ihren Fall tagesaktuell vor Angebot und Antrag.
Dann schauen wir uns Ihr Gebäude, die Altanlage und die passende neue Technik gemeinsam an. So wird aus einer groben Online-Schätzung ein echter, belastbarer Förderweg.